4 Der Beschuldigte bestreitet hingegen, dass er die Polizisten bei der Verkehrskontrolle gestört habe. Seine Frage, ob B.________ in den anrollenden Fahrzeugen die Sicherheitsgurte erkennen könne, habe er während einer Pause bei der Selektion der Fahrzeuge an diesen gerichtet. Der Beschuldigte macht geltend, er habe sich nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Trottoir und auf dem Fussgängerstreifen befunden. Zu keinem Zeitpunkt hätten Autos seinetwegen halten müssen.