7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist der Sachverhalt in den folgenden Punkten: Die Kantonspolizei Bern führte am 14. Dezember 2016 in E.________ eine Verkehrskontrolle durch. Um ca. 07.30 Uhr wurde der Beschuldige von B.________ zur Kontrollstelle herausgewiesen und von C.________ wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte gebüsst. Nachdem er die Ordnungsbusse von CHF 60.00 beglichen hatte, beschwerte sich der Beschuldigte bei den beiden Polizisten, dass B.________ gar nicht habe sehen können, ob er den Sicherheitsgurt getragen habe.