Der Beschuldigte hörte und verstand sowohl die an ihn gerichtete Anordnung, wie auch die Belehrung über die strafrechtlichen Konsequenzen des Nichtbefolgens. Dennoch verblieb er vorerst trotz mehrfachen Wegweisungen an der Kontrollörtlichkeit und verliess sie schliesslich nur, um seine Kamera zu holen und wieder zurückzukehren. So erschien der Beschuldigte kurze Zeit später wieder am Kontrollort und stellte sich auf die Strassenverzweigung Bahnhofstrasse-Schulhausstrasse, wo er heranrollende Fahrzeuglenker mit seiner privaten Kamera fotografierte und die Passanten aufforderte, zu erkennen, ob die Fahrzeuginsassen Sitzgurte trugen.