Deswegen musste der Verkehr teilweise anhalten bzw. zur Sicherheit von der Polizei angehalten werden. Zwei Polizisten mussten den Beschuldigten schliesslich von der Strasse führen. Die Polizei forderte den Beschuldigten sodann mehrfach zum Verlassen der Örtlichkeit auf und drohte ihm mündlich an, dass er bei Nichtbefolgen dieser Anweisung nach Art. 292 StGB mit einer Busse bestraft werden könne. Der Beschuldigte hörte und verstand sowohl die an ihn gerichtete Anordnung, wie auch die Belehrung über die strafrechtlichen Konsequenzen des Nichtbefolgens.