6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Gemäss dem als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 31. März 2017 (vgl. Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO) ist folgender Sachverhalt angeklagt (pag. 32 ff.): Polizisten der Kantonspolizei Bern führten bei der Verzweigung Bahnhofstrasse-Schulhausstrasse in E.________ eine allgemeine Verkehrskontrolle mit besonderem Augenmerk auf eisbeschlagene Scheiben durch. Der Beschuldigte wurde dabei als Lenker kontrolliert und wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte gebüsst, wobei er wusste, dass es sich um die Polizei handelte und diese zu den durchgeführten Kontrollen berechtigt waren.