Fahrt erteilt wurden, zurückzuerstatten seien und in Zukunft nicht mehr zulässig seien, ausser es liege ein Beweis mit Wärmebildkamera vor (pag. 102 f.). Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte die folgenden Anträge zu Protokoll (pag. 161): Ich erwarte einen hundertprozentigen Freispruch und Entschädigung. Es war Missbrauch der Amtsgewalt der Polizisten. Soweit diese Anträge eine Anfechtung des vorinstanzlichen Urteils darstellen, sind sie im vorliegenden Berufungsverfahren zu behandeln. Vorliegend nicht zu hören sind insbesondere die Anträge betreffend Bussen in anderen Verfahren.