3. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragte in seiner Berufungserklärung, angeblich datiert vom 23. Dezember 2017, sinngemäss, dass er (i) von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung freizusprechen sei, (ii) ihm eine Entschädigung für Spesen, Aufwand sowie privaten und geschäftlichen Imageverlust auszurichten sei, (iii) ihm eine Genugtuung auszurichten sei und (iv) die «Einträge zu löschen» seien. Ausserdem beantragte er, dass (v) alle Bussen, die in den Jahren 2016 und 2017 in der Nacht wegen Nichttragen des Sicherheitsgurts oder Telefonieren während der