_, sprach es den Beschuldigten frei. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 240.00, mit einer Probezeit von 3 Jahren, sowie einer Verbindungsbusse von CHF 60.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1'127.00 (pag. 67 ff.).