1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 19. Oktober 2017 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 14. Dezember 2016 in E.________, schuldig. Von der Anschuldigung des öffentlichen unanständigen Benehmens, angeblich gleichentags begangen in E.________, sprach es den Beschuldigten frei.