Tagessätzen zu je CHF 190.00, ausmachend CHF 9'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 3. A.________ wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 1'900.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen. 4. Die Kosten des Verfahrens werden A.________ auferlegt 5. Demgemäss hat A.________ zu bezahlen: CHF 1'900.00 Verbindungsbusse CHF 500.00 Gebühren CHF 2'400.00 Total