Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 13. September 2017 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Betrugs (Versuch), angeblich begangen am 21. Januar 2014 zum Nachteil der D.________ AG; ohne Ausrichtung einer Entschädigung gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. b und c StPO.