Einzig mit Blick auf die ausgefällte Strafe von 16 Monaten blieb sie deutlich unter deren Antrag von 24 Monaten Freiheitsstrafe. Diesem Umstand ist mit der Ausscheidung von 1/8 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00, Rechnung zu tragen, welche somit dem Kanton Bern aufzuerlegen sind. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von 7/8, ausmachend CHF 3‘500.00, entfallen auf das Unterliegen des Beschuldigten und sind entsprechend von ihm zu tragen.