Auslagen CHF 17.00) aus, die sie dem Kanton Bern auferlegte. Die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten bezifferte sie auf CHF 8‘253.00 (Gebühren CHF 8‘100.00, Auslagen CHF 153.00) und auferlegte sie dem Beschuldigten zur Bezahlung.