33. Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin 1 Die Straf- und Zivilklägerin 1 machte in ihrer Privatklage vom 16. Januar 2015 (pag. 123 f.) gegenüber dem Beschuldigten Schadenersatz im Umfang von CHF 3‘624.47 geltend. Diese Zivilklage ist ausschliesslich von Herrn AC.________ unterzeichnet, welcher gemäss Handelsregisterauszug nicht zur alleinigen Vertretung der Straf- und Zivilklägerin 1 berechtigt ist. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von der Anschuldigung des Betrugs zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 1 frei und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg.