32. Zivilklage der Zivilklägerin Die Zivilklägerin verlangte in ihrer Privatklage vom Beschuldigten einen Betrag von CHF 4‘909.44 Schadenersatz zuzüglich Zins von 5% seit dem 7. März 2014 (pag. 342). Indem der Beschuldigte mit der bei der Zivilklägerin erhältlich gemachten Kreditkarte Bargeld und Dienstleistungen bezog und die daraus resultierenden Kosten im Anschluss nicht zurückzahlte, verursachte er der Zivilklägerin adäquat kausal einen Schaden. Die Höhe dieses Schadens lässt sich anhand der vorhandenen Bezugsnachweise auf den von der Zivilklägerin verlangten Betrag nachvollziehen (pag. 33 f und 366).