30. Gesamthaft auszusprechende Strafe Insgesamt ist der Beschuldigte damit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und einer Übertretungsbusse von CHF 640.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall eines schuldhaften Nichtbezahlens der Übertretungsbusse auf sieben Tage festgesetzt wird. VI. Zivilpunkt