29. Übertretungsbusse Für die Verurteilung wegen der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern und den geringfügigem Betrug sieht das Gesetz als Strafart eine Übertretungsbusse vor. Auch Übertretungsbussen können unter Anwendung des Asperationsprinzips zu einer Gesamtstrafe verbunden werden. Bezüglich der Bemessung der Übertretungsbussen kann vollumfänglich auf die als zutreffend erachteten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 50 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.