Das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrug, evtl. Check- und Kreditkartenmissbrauch, evtl. Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Urkundenfälschung wurde mit Verfügung vom 1. Oktober 2014 eröffnet. Das erstinstanzliche Urteil datiert vom 13. September 2017. Im Rahmen der Untersuchung offenbarten sich stetig neue Delikte, die zu einer Ausdehnung der Untersuchung führten und neue Untersuchungshandlungen erforderlich machten (pag. 2 f.). Da der Beschuldigte einen Anspruch auf gleichzeitige Beurteilung aller Vorwürfe hat (Art.