26. Täterkomponenten 26.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse ist vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 642) zu verweisen. Der Beschuldigte ist bezüglich Vermögensdelikten mehrfach einschlägig vorbestraft (Strafregisterauszug, pag. 843 ff.). Die einschlägigen Vorstrafen fallen allerdings nur moderat erhöhend ins Gewicht, weil sie bereits einige Zeit zurückliegen. Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist nur wenig bekannt.