15 Strafeinheiten an die Gesamtstrafe anzurechnen. Von den 80 Strafeinheiten für die nicht mit einem anderen Delikt zusammenhängende Urkundenfälschung zum Nachteil der I._____ (Gesellschaft), sind (abgerundet) 2/3 und damit 50 Strafeinheiten auf die Gesamtstrafe anzurechnen. Gestützt auf die Tatkomponenten ergibt sich somit eine Strafe von 395 Strafeinheiten (120 + 150 + 30 + 30 + 15 + 50), was abgerundet einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten entspricht.