37 25. Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponenten Da bezüglich der bis dahin behandelten Delikte durchwegs Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, sind diese unter Anwendung des Asperationsprinzips (Art. 49 Abs. 1 aStGB) zu einer Gesamtstrafe zu verbinden. Ausgehend von der Einsatzstrafe von 120 Strafeinheiten für die falsche Anschuldigung sind in einem ersten Schritt die 180 Strafeinheiten für den gewerbsmässigen Check- und Kreditkartenmissbrauch zu asperieren.