Wie bereits beim gewerbsmässigen Check- und Kreditkartenmissbrauch war der Beschuldigte auch hier bestrebt, die neu gewonnene Quelle ausgiebig zur Befriedigung seiner Bedürfnisse einzusetzen, was auf eine nicht unerhebliche kriminelle Energie schliessen lässt. Nach den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS- Richtlinien, S. 47) ist ein Täter der eine Person wortreich und überzeugend zur Gewährung eines Darlehens von CHF 20'000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen