505) bezog der Beschuldigte Dienstleistungen im Umfang von mehreren hundert Franken (pag. 119 ff.). Weiter liess er sich anlässlich des Vertragsabschlusses ein iPhone (inkl. SIM) im Wert von CHF 797.00 aushändigen. Er erlangte damit Leistungen mit einem nicht unerheblichen Gegenwert. Indem er mit der Straf- und Zivilklägerin 1 unter falschem Namen Verträge abschloss und diese falsche Identität zusätzlich mit einem dazu passenden amtlichen Ausweis bestätigen konnte, wählte er eine listige Vorgehensweise.