22. Strafe für weitere Delikte: Betrug z.N. der Straf- und Zivilklägerin 1 22.1 Tatkomponenten 22.1.1 Objektive Tatkomponenten Ausgangspunkt für die Strafzumessung beim Betrug ist regelmässig der erwirtschaftete Deliktsbetrag. Neben dem Vermögen ist aber auch der Schutz von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr Teil des geschützten Rechtsgutes (Urteil des Bundesgerichts 6B_220/2011 vom 24. Februar 2012 E. 2.6). Im massgeblichen Deliktszeitraum (zwischen dem 14. Juli 2014 und dem 12. August 2014, pag. 505) bezog der Beschuldigte Dienstleistungen im Umfang von mehreren hundert Franken (pag.