Als er die Karte in der Folge ausgestellt erhielt, setzte er sie systematisch und mit einer hohen Kadenz ein, um die gewährte Limite möglichst rasch und vollständig aufzubrauchen. Er offenbarte mit diesem Vorgehen eine nicht zu unterschätzende kriminelle Energie. Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer, gestützt auf die objektiven Tatkomponenten, eine Strafe von 180 Tagessätzen als angemessen. 21.1.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte auch hier mit direktem Vorsatz und in der Absicht, sich zu bereichern.