Beides ist, wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, dem Tatbestand immanent und wirkt sich neutral aus. Ebenfalls neutral wirkt sich aus, dass der Beschuldigte ohne Weiteres von einer falschen Anschuldigung hätte absehen können. So wäre es ihm möglich gewesen seine Täterschaft zu bestreiten, ohne gleichzeitig H.________ der Möglichkeit einer Strafverfolgung auszusetzen. 20.2 Einsatzstrafe für das schwerste Delikt Nachdem die subjektiven Tatkomponenten neutral zu gewichten sind bleibt es für die Einsatzstrafe wegen falscher Anschuldigung bei den 120 Strafeinheiten.