33 Fazit objektive Tatkomponenten Mit Blick auf den weiten Strafrahmen und die denkbaren schlimmeren Vorgehensweisen bzw. Delikte ist das objektive Tatverschulden im untersten Bereich anzusiedeln und mit der Vorinstanz mit 120 Strafeinheiten zu gewichten. 20.1.2 Subjektive Tatkomponenten Indem der Beschuldigte H.________ als Täter vorschob, wollte er in erster Linie selber einer Bestrafung entgehen. Er handelte mit direktem Vorsatz. Beides ist, wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, dem Tatbestand immanent und wirkt sich neutral aus.