Der Beschuldigte verursachte so einen nicht unerheblichen, zusätzlichen Administrationsaufwand. Andererseits führte das Verhalten des Beschuldigten dazu, dass H.________ zu unrecht in ein Strafverfahren involviert und so der Möglichkeit einer nicht unerheblichen Strafe von mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe bis zehn Jahren Freiheitsstrafe ausgesetzt wurde. Die Verletzungsintensität ist aber dennoch im unteren Teil des möglichen Spektrums anzusiedeln. Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs / Verwerflichkeit des Handelns