20. Einsatzstrafe für das schwerste Delikt (falsche Anschuldigung) 20.1 Tatkomponenten 20.1.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Verletzung bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Geschützt unter dem Tatbestand der falschen Anschuldigung ist einerseits das Interesse der Allgemeinheit an der Integrität und dem korrekten Funktionieren der Justiz. Anderseits sind ebenso die Persönlichkeitsrechte zu Unrecht Angeschuldigter mit Bezug auf deren Würde, Ehre, Freiheit, Privatsphäre, geistige Integrität, Vermögen, Geltung usw. Teil des geschützten Rechtsguts (DELNON/ RÜDY, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N 5 f. zu Art.