Das schliesst nicht aus, zu diesem Zeitpunkt die Strafarten nochmals mittels einer Gesamtwürdigung zu überprüfen (HANS MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2016, N 362). Bereits an dieser Stelle kann aber gesagt werden, dass für den geringfügigen Betrug und die Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern eine separate Gesamtstrafe auszufällen sein wird, da das Gesetz dort jeweils eine Übertretungsbusse vorsieht. 19.3 Allgemeines zu den Täterkomponenten