Das ist vorliegend der Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung, für den das Gesetz Freiheitsstrafe (bis zu 20 Jahren) oder Geldstrafe vorsieht. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sind auch der Betrug, die Urkundenfälschungen und der Check- und Kreditkartenmissbrauch bedroht, wobei sich die Strafandrohung aufgrund der Gewerbsmässigkeit bei letzterem auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen erhöht (Art. 148 Abs. 2 aStGB). Ob die erwähnten Delikte in Anwendung von Art.