Da das neue Recht damit nicht zu einer milderen Sanktion führen würde, ist das zur Tatbegehung geltende Recht, das Strafgesetzbuch in seiner bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aStGB) anzuwenden. 19.2 Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung und Vorgehen bei der Strafzumessung Für die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 44 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 640 f.) verwiesen werden.