30 fonisch beim Straf- und Zivilkläger 2 ankündigte. Ebenfalls bewusst war dem Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt bereits, dass er die Konsumationen nicht bezahlen würde, da er nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügte, bzw. sich ohne Geld in die AB._____ (Lokal) des Straf- und Zivilklägers 2 begab. Indem er dies tat und trotzdem für sich und seine Kollegen Essen und Getränke vom Straf- und Zivilkläger 2 entgegennahm, täuschte er diesen zumindest implizit über seinen Zahlungswillen.