Wäre dem nicht so gewesen, wäre nicht zu erwarten gewesen, dass der Straf- und Zivilkläger 2 dem Beschuldigten zugestanden hätte, mit seinen Kollegen in seinem AB._____(Lokal) eine Geburtstagsfeier abzuhalten und die Zeche erst am Schluss zu bezahlen. 18.2 Rechtliche Würdigung 18.2.1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemandem durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder in einem Irrtum bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt, wird nach Art.