18. Erwägungen der Kammer 18.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Wie von den Parteien vorgebracht, war der Sachverhalt bereits in erster Instanz grundsätzlich nicht bestritten. Der Beschuldigte anerkennt oberinstanzlich nicht nur den Ablauf des Geschehens, sondern beantragte gar die Gutheissung der Zivilklage des Straf- und Zivilklägers 2. Er bringt indessen vor, der Straf- und Zivilkläger 2 habe um seine schlechte finanzielle Situation gewusst und es wäre für ihn unter diesen Umständen angezeigt gewesen, Vorkehrungen zur Sicherung der Konsumationen zu treffen, namentlich von ihm eine Anzahlung zu verlangen.