Am besagten Tag habe der Beschuldigte mit einigen Kollegen im Lokal des Straf- und Zivilklägers 2 Esswaren und Getränke im Gesamtwert von CHF 165.00 konsumiert. Darauf habe er dem Straf- und Zivilkläger 2 erklärt, er habe kein Geld dabei, werde seine Schulden aber am nächsten Tag begleichen, was er aber nicht gemacht habe.