Sein Ziel war es, sich von der Straf- und Zivilklägerin 1 unter Verwendung einer fremden Identitätskarte ein Mobiltelefon aushändigen zu lassen und ihm Zugang zu kostspieligen Dienstleistungen (Premium SMS) zu ermöglichen. Der Grund, weshalb er unter falschem Namen und mit einer fremden Identitätskarte an die Straf- und Zivilklägerin 1 trat, kann nach Ansicht der Kammer nur darin liegen, dass er die mit seinem Handeln verbundenen Kosten nicht selber tragen wollte. Er handelte damit direkt vorsätzlich und in Bereicherungsabsicht.