Solche Anhaltspunkte können sich etwa daraus ergeben, dass das Erscheinungsbild des Inhabers offensichtlich nicht mit den auf dem Ausweis dokumentierten Merkmalen übereinstimmt, oder die vom Inhaber gemachten Angaben nicht mit bereits vorhandenen Informationen zu der betreffenden Person (also dem wahren Inhaber) zu vereinbaren sind. In dieser Situation wäre es einer mit der Prüfung beauftragten Person unter Umständen zuzumuten, zur Verifizierung einen ergänzenden Ausweis zu verlangen.