Anders könnte es sich auch hier verhalten, wenn ernsthafte Anhaltspunkte bestehen, dass es sich beim Inhaber des Ausweises nicht um die berechtigte Person handelt. Solche Anhaltspunkte können sich etwa daraus ergeben, dass das Erscheinungsbild des Inhabers offensichtlich nicht mit den auf dem Ausweis dokumentierten Merkmalen übereinstimmt, oder die vom Inhaber gemachten Angaben nicht mit bereits vorhandenen Informationen zu der betreffenden Person (also dem wahren Inhaber) zu vereinbaren sind.