Es kann zumindest als ungewöhnlich bezeichnet werden, dass eine Person, die eine falsche Identität annimmt, einen echten Ausweis präsentieren kann. Die Angabe eines Namens zusammen mit der Abgabe eines amtlichen Dokuments schafft beim Empfänger damit ein berechtigtes Vertrauen, dass es sich beim Gegenüber auch tatsächlich um diese Person handelt. Anders könnte es sich auch hier verhalten, wenn ernsthafte Anhaltspunkte bestehen, dass es sich beim Inhaber des Ausweises nicht um die berechtigte Person handelt.