25 14.3.2 Subsumtion Indem sich der Beschuldigte in einen Shop der Straf- und Zivilklägerin 1 begab und sich dort als Strafkläger 1 ausgab, täuschte er die Mitarbeitenden über seine wahre Identität. Er beliess es indessen nicht bei dieser blossen Behauptung, sondern belegte diese mit einer auf den entsprechenden Namen lautenden Identitätskarte, wie sie von den Mitarbeitenden eines Mobilfunkanbieters beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages üblicherweise verlangt wird.