384 ff.). 14.2.3 Identitätskarten des Beschuldigten und des Strafklägers 1 Neben der Kopie der Identitätskarte des Strafklägers 1 (pag. 40), welche der Beschuldigte verschiedentlich eingesetzt hatte, findet sich in den Unterlagen auch eine Kopie der Identitätskarte des Beschuldigten selber (pag. 151). Ein Vergleich von Grösse und Alter offenbart, dass der Beschuldigte (geb. ________ 1976) rund zehn Jahre älter ist als der Strafkläger 1 (geb. ________ 1986) und er diesen mit seinen 185 cm Körpergrösse um 12 Zentimeter überragt. Auch sonst unterscheiden sich die Ausweisbilder bei einem näheren Vergleich deutlich.