25) ebenfalls Kunde bei der Straf- und Zivilklägerin 1 ist. Auch auf der Rechnung vom 1. September 2014, welche für den Zeitraum zwischen dem 1. und 31. August 2014 ausgestellt wurde, sind nach wie vor die Kosten der beiden Mobilfunknummern und die vom Beschuldigten mit der Straf- und Zivilklägerin 1 vereinbarte Ratenzahlung aufgelistet. Als Adresse ist neu U._____-Strasse in Bern vermerkt (pag. 374-376). Auf der Rechnung vom 1. Oktober 2014 ist zwar wieder die korrekte Adresse des Strafklägers 1 angegeben, es figurieren aber nach wie vor die Kosten beider Mobilfunkverträge auf der Zusammenstellung (pag.