Weiter stellte die Straf- und Zivilklägerin 1 die Verbindungsdaten der Mobilfunknummer zur Verfügung, welche dem Beschuldigten mit dem soeben erwähnten Mobilfunkvertrag zugeteilt wurde (pag. 119 ff.). Darauf ist ersichtlich, dass die Nummer vorwiegend für «Premium SMS» eingesetzt wurde. Auf ein entsprechendes Ersuchen hin, reichte die Straf- und Zivilklägerin 1 der Staatsanwaltschaft zudem alle bei ihr vorhandenen Daten zu der (vom Beschuldigten eingelösten und auf den Strafkläger 1 lautenden) Rufnummer ________ ein (pag.