_ vermerkt. Wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, ist der Vertrag für Mobilfunkdienstleistungen weder vom Kunden unterzeichnet, noch befindet sich im Kontrollfeld «Identität geprüft (Unterschrift + Stempel oder nur Unterschrift bei elektronischer Signatur)» eine Unterschrift oder ein Stempel (pag. 117).