Bei den Vertragsunterlagen der Straf- und Zivilklägerin 1 finden sich Ausdrucke eines Vertrags für Mobilfunkdienstleistungen (pag. 117) und einer Kauf- und Ratenzahlungsvereinbarung (pag. 118), die beide auf den Strafkläger 1 lauten. Als Adresse gab der Beschuldigte auf beiden Formularen sein ehemaliges Domizil an der AA._____-strasse in Bern (pag. 246) und die bereits im Zusammenhang mit der Zivilklägerin als Kontaktnummer verwendete Telefonnummer ________ an. Bei den Kundendaten ist weiter die ebenfalls bereits im Zusammenhang mit der Zivilklägerin verwendete Identitätskarte ________ vermerkt.