13. Vorbringen der Parteien 13.1 Der Beschuldigte Rechtsanwalt und Notar B.________ brachte für den Beschuldigten zusammengefasst vor, die Vorinstanz habe zutreffend begründet, weshalb dem Beschuldigten keine Arglist vorgeworfen werden könne. Die Straf- und Zivilklägerin 1 sei ihren grundlegendsten Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Der Strafkläger 1 sei nicht nur kleiner, zierlicher und schlanker, sondern auch wesentlich jünger als der Beschuldigte, so dass die falsche Identität mit einem einfachen Blick auf die Identitätskarte hätte festgestellt werden können.