Es erstaune vor diesem Hintergrund nicht, dass auch Stempel und Unterschrift im Feld «Identität geprüft» fehlen würden. Aufgrund des Geburtsdatums und der Körpergrösse auf der Identitätskarte, so die Vorinstanz weiter, hätte der Angestellte der Straf- und Zivilklägerin 1 misstrauisch werden müssen; dies im Übrigen auch aufgrund der unterschiedlichen Formen der Wangenknochen und der Kopfform (schmal/kräftig). Widersprüche zu den Angaben des Beschuldigten hätten ferner anhand des bestehenden Kundenprofils erkannt werden können. Die Straf- und Zivilklägerin 1 verdiene unter diesen