Weiter habe der Beschuldigte damit rechnen müssen, dass seine Identität im Shop überprüft würde. Offenbar hätten sich die getäuschten Mitarbeitenden der Straf- und Zivilklägerin 1 bei der Interaktion mit dem Beschuldigten darauf beschränkt, die notwendigen Formulare auszufüllen, ohne sich irgendwelche Gedanken darüber zu machen, mit wem sie gerade einen Vertrag abgeschlossen hätten. Es erstaune vor diesem Hintergrund nicht, dass auch Stempel und Unterschrift im Feld «Identität geprüft» fehlen würden.