11. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1.3 der Anklageschrift (pag. 505) zusammengefasst vorgeworfen, er habe sich in einen Shop der Straf- und Zivilklägerin 1 begeben und dort einem ihrer Mitarbeitenden unter Verwendung einer entsprechenden Identitätskarte vorgespiegelt, er sei der Strafkläger 1 und wohne an der AA._____- strasse in Bern. Daraufhin habe er ein Mobiltelefonvertrag und einen Ratenzahlungsvertrag für ein iPhone abgeschlossen. Das Gerät und die SIM-Karte (im Wert von CHF 757.00 resp. CHF 40.00)